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 INFORMATIONEN ZUM PERSÖNLICHEN BUDGET

Behinderte, von Behinderung bedrohte und psychiatriebetroffene Menschen haben seit Januar 2008 einen Rechtsanspruch auf Persönliches Budget und damit auf selbstbestimmte Organisation und Gestaltung der benötigten Leistungen zur Teilhabe (Stärkung des Wunsch- und Wahlrechts).

Das Persönliche Budget ist keine neue Leistung, sondern eine neue Leistungsform, eine monatliche Geldleistung, die den BudgetnehmerInnen direkt und aus einer Hand ausgezahlt wird und mit der sie sich die benötigten Leistungen zur Teilhabe selbstbestimmt einkaufen können.

Die Grundidee des Persönlichen Budgets (PB)

Bild Grundidee Persönliches Budget


Wer kann Leistungen zur Teilhabe in Form eines Persönlichen Budget beantragen?

Alle Personen, die einen Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe nach SGB IX haben, also Behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen, unabhängig vom Schweregrad der Behinderung und von der Art benötigter Leistungen. Eltern können für ihre behinderten oder von Behinderung bedrohten Kinder auch ein Persönliches Budget beantragen.

Welche Leistungen können in Form eines Persönliches Budgets in Anspruch genommen werden?

Alle Leistungen zur Teilhabe nach SGB IX, d.h.:

Darüber hinaus bestimmte

Die Leistungen zur Teilhabe umfassen dabei die notwendigen Sozialleistungen, um unabhängig von der Ursache der Beeinträchtigung

Durch das Persönliche Budget können Betroffene selbst bestimmen:
  1. WELCHE Art von Unterstützung und Hilfe Sie brauchen,
  2. WER die Unterstützung erbringt,
  3. WANN die Unterstützung erbracht wird,
  4. WIE die Unterstützung konkret aussehen und geleistet werden soll und
  5. und schließlich disponieren sie selbst über die finanziellen Mittel zur Entlohnung der HelferInnen und/oder Persönlichen AssistentInnen.

Mit der neuen Leistungsform Persönliches Budget verändert sich die Rolle behinderter und psychiatrieerfahrener Menschen:

Je nach Lebensgeschichte, aktueller Lebenssituation und Beeinträchtigung kann Persönliches Budget zur Finanzierung ganz unterschiedlicher Leistungen zur Teilhabe in den oben genannten Bereichen beantragt werden, zum Beispiel in Form von:

Wie hoch ist das Persönliche Budget?

Das Persönliche Budget soll den individuell festgestellten Bedarf eines Menschen decken. Bei bisherigen Untersuchungen lag das kleinste Budget bislang bei 36 Euro und das höchste bei 12.683 Euro. Die Mehrheit der bewilligten Budgetsummen liegt zwischen 200 Euro und 800 Euro pro Monat. Das Persönliche Budget soll laut Gesetz die Höhe der Kosten aller bisher individuell festgestellten Hilfebedarfe zur Teilhabe nicht überschreiten. An erster Stelle muss jedoch immer die Bedarfsdeckung stehen. (Es gibt keine einheitlichen Bedarfsfeststellungsverfahren…)


Antragstellung

Die Anträge auf Leistungen in Form eines (trägerübergreifenden) Persönlichen Budgets können Sie mit unserer Unterstützung stellen. Wir helfen Ihnen bei der Antragstellung und beraten Sie explizit auch im Sinne der Prinzipien der Selbstbestimmt Leben Bewegung. Die Beratung ist kostenlos. Anschließende Beratungs- und Unterstützungsbedarfe sind in die grundsätzlichen Überlegungen zur Bemessung der individuellen Budgethöhe einzubeziehen. 

Die Anträge können abgegeben werden bei:

Wie läuft das Antrags- und Abwicklungsverfahren genau ab?  

Im Folgenden sehen Sie ein Beispiel für einen Verfahrensablauf:
  1. Sie haben Interesse an dem Persönlichen Budget und wenden sich an uns.
  2. Im Gespräch klären wir gemeinsam, für welche Bereiche Sie Leistungen zur Teilhabe benötigen, welche Ziele Sie damit verfolgen, wie die einzelnen Hilfeleistungen genau aussehen und erbracht werden sollen, von wem und in welchem Zeitumfang. Wir formulieren daraufhin gemeinsam einen schriftlichen Antrag auf Persönliches Budget.
  3. Wir nehmen dann mit einem zuständigen Leistungsträger Kontakt auf. Als Leistungsträger bezeichnet man jene Ämter und Stellen, die für Sozialleistungen sachlich zuständig sind und diese auch bezahlen. An einem (trägerübergreifenden) Persönlichen Budget können folgende Leistungsträger mit einer oder mehreren Leistungen beteiligt sein: Krankenkasse, Bundesagentur für Arbeit, Unfallversicherungsträger, Rentenversicherungsträger, Träger der Alterssicherung der Landwirte, Träger der Kriegsopferversorgung und -fürsorge, Träger der öffentlichen Jugendhilfe, Sozialhilfeträger, Pflegekassen, Integrationsämter.
  4. Wenn mehrere Leistungsträger für die Finanzierung Ihres Persönlichen Budgets in Frage kommen, wird einer davon Ihr "Beauftragter". Das heißt, Sie haben nur noch mit diesem Beauftragten zu tun und müssen nicht wie bisher von einem Leistungsträger zum anderen laufen.
  5. Der beauftragte Leistungsträger vereinbart mit Ihnen einen Termin (sog. Clearing-Gespräch), bei dem Sie darlegen, was Sie bereits im Antrag auf Persönliches Budget schriftlich formuliert haben. Dieses Gespräch dient der Entscheidung darüber, ob und in welchem Umfang Ihnen Persönliches Budget bewilligt wird. Normalerweise nehmen an diesem Treffen auch Vertreter der anderen beteiligten Leistungsträger teil. Als AntragstellerIn können Sie zu diesem Gespräch eine Person des Vertrauens mitbringen.
  6. Am Ende dieses Gesprächs wird zwischen Ihnen und dem beauftragten Leistungsträger eine Zielvereinbarung abgeschlossen. Diese Zielvereinbarung ist individuell auf Sie abgestimmt. Sie enthält mindestens Regelungen über die Ausrichtung der individuellen Förder- und Leistungsziele, die Erforderlichkeit eines Nachweises für die Deckung des festgestellten individuellen Bedarfs sowie die Qualitätssicherung. In regelmäßigen Abständen (normalerweise einmal in zwei Jahren) wird die Zielvereinbarung überprüft und bei Bedarf verändert. Ziele sollen a: spezifisch (auf den einzelnen Menschen zugeschnitten), b: nachprüfbar, c: realistisch (erreichbar) und d: terminiert (feste Zeiträume/-punkte zur Zielerreichung/-überprüfung) sein.
  7. Der Beauftragte erlässt den Verwaltungsakt, wenn die Zielvereinbarung abgeschlossen ist, Sie erhalten einen Bescheid über die Höhe des Persönlichen Budgets und der Beauftragte erbringt die Leistung monatlich im Voraus (d.h. das Persönliche Budget wird auf Ihr Konto überwiesen). Widerspruch und Klage gegen den Bescheid richten sich gegen den Beauftragten.
  8. Im Abstand von 2 Jahren muss der Hilfebedarf in einem weiteren Bedarfsfeststellungsverfahren neu festgelegt werden.

Wie ist bei dem Instrument des Persönlichen Budgets die Qualität der Leistungen gesichert?

Zunächst findet eine Qualitätssicherung durch Sie selbst statt. Das heißt, wenn Sie zum Beispiel mit der Leistung eines Persönlichen Assistenten oder einer Helferin nicht zufrieden sind, können Sie ihm/ihr kündigen und sich jemand anders suchen. Der Schwerpunkt der Qualitätssicherung sollte auf der Überprüfung der Ergebnisqualität liegen, vor allem darauf, ob und in welchem Umfang die Ziele aus Ihrer Zielvereinbarung erreicht wurden.

Müssen Nachweise für die Verwendung des Persönlichen Budgets erbracht werden?

Aufgabe des Persönlichen Budgets ist es, die Teilhabe durch gezielten Einsatz von Geldmitteln oder gegebenenfalls Gutscheinen zu ermöglichen. Um dies sicherzustellen, schließen Leistungsträger und BudgetnehmerInnen eine Zielvereinbarung ab, in der auch festgelegt wird, wie der Einsatz der Mittel nachgewiesen werden soll. Die Nachweiserbringung erfolgt in der Regel durch Vorlage der Rechnungen, Bescheinigungen und Quittungen.

Ist die Höhe des Persönlichen Budgets einkommensabhängig?

Alle Leistungen zur Teilhabe - außer Leistungen der Pflegekassen und der Bundesagentur für Arbeit - sind einkommensabhängig.

Budgetunterstützung

Budgetunterstützung kann – zusätzlich zu den Leistungen zur Teilhabe – zum Beispiel beantragt werden für die Finanzierung von Unterstützung

Werden Kosten des täglichen Lebens auch durch das Persönliche Budget finanziert?
Mit dem Persönlichen Budget können keine Kosten des täglichen Lebens finanziert werden. Neben dem Persönlichen Budget können auch Leistungen zur Finanzierung des Lebensunterhaltes (z.B. Grundsicherung) bezogen werden. Grundsicherung oder "Hilfe zum Lebensunterhalt" zur Bezahlung von Miete, Essen, Heizung einerseits und andererseits ein Persönliches Budget für die Bezahlung von Hilfen zur Teilhabe, die sich nach den Prinzipien Selbstbestimmt Leben und Empowerment richten, mit dem Ziel der Rekonstruktion und Rehistorisierung von Ver-rücktheit und zwecks Schaffung von Alternativen zur Psychiatrie.


Budgetarten

1. (Trägerübergreifendes) Persönliches Budget
Einfaches PB bei nur einem Leistungsträger (i. d. R. Sozialhilfeträger im Rahmen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen); Komplexleistung, wenn für die Bedarfsdeckung mehrere Leistungsträger verantwortlich sind; einer der Träger wird mit der Geldleistungserbringung beauftragt und rechnet mit den anderen Trägern ab.

2. Integriertes Budget (Modellprojekt)
Es führt die bisher weitgehend getrennt geführten Diskurse der Behindertenhilfe und der Altenpflege zusammen.
Link hierzu:
www.integriertesbudget.de

3. Pflegebudget (Modellprojekt)
Nur für eingestuft pflegebedürftige Menschen, die v. a. für häusliche Pflege Sachleistungen beziehen; Sachleistungen der Pflegestufen 1 bis 3 als Geldbetrag (bisher nur als Gutscheinvariante).
Link hierzu:
www.pflegebudget.de

4. Budget für Arbeit / JobBudget 
Links hierzu:
www.hamburger-arbeitsassistenz.de/index.php?id=623  
www.isl-ev.de/


Kombinationsmöglichkeiten im Rahmen der Hilfen zur Teilhabe
Beispiele:


Im Folgenden finden Sie ein paar bisherige negative Erfahrungen aus der Beratungs- und Bewilligungspraxis im Rahmen des Persönlichen Budgets. Lassen Sie sich nicht davon abschrecken!





Förderung durch:
Logo Europäische Union Europäischer Sozialfonds

Logo LOS Lokales Kapital für soziale Zwecke

Logo Bundesministerium für Familie, SeniorInnen, Frauen und Jugend

JE SUIS CHARLIE


  letzte Aktualisierung:
  13.03.2024, Karin Roth